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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
01.10.2017 Schweiz
Personen
VPOD-Magazin
Sabine Braunschweig
Praktikum
Rechtsschutz
Volltext
Hier half der VPOD. Das Praktikum führte zu einer Festanstellung - die Arbeitslosenkasse musste nachzahlen. Echtheitstest. Eine Sprachschule schloss mit der erwerbslosen Kollegin H. einen Vertrag für 60 Lektionen mit tiefem Pauschalbetrag. Die Arbeitslosenkasse zog einen fiktiven branchenüblichen Lohn von H.s Arbeitslosenunterstützung ab. Dank VPOD-Hilfe kam die Beschwerde dagegen durch. Auch für gut qualifizierte Berufspersonen liegen heute passende Arbeitsstellen nicht auf der Strasse. So meldete sich Kollegin H. als Erwerbslose beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum an. Im Wissen darum, dass sie nicht auf ihre Traumstelle warten kann, sondern auch zumutbare Arbeit in einem anderen Berufsfeld ins Auge fassen sollte, packte sie die Chance: ein Praktikum bei einer Bildungsinstitution, um erste ·Erfahrungen im Unterrichten von Erwachsenen zu sammeln. Sie schloss einen Einsatzvertrag für 60 Kurslektionen „Deutsch als Fremdsprache“ ab und erhielt eine Pauschale von 1000 Franken. Hätte, hätte, Fahrradkette... Ordnungsgemäss meldete sie diesen befristeten kleinen Zwischenverdienst der Arbeitslosenkasse. Diese machte in der folgenden Monatsabrechnung jedoch geltend, H. habe „keinen Anspruch auf Kompensations- oder Differenzzahlung, da der Zwischenverdienst höher als die mögliche Arbeitslosenentschädigung“ sei. Die Arbeitslosenkasse ging nämlich nicht vom Praktikumslohn von 1000 Franken aus, sondern von einem orts- und branchenüblichen Lohn, den H. als angestellte oder beauftragte (…). Sabine Braunschweig.
VPOD-Magazin, Oktober 2017.
VPOD-Magazin > Praktikum. Rechtsberatung. VPOD-Magazin, 2017-10-01.
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01.06.2014 Schweiz
Personen
VPOD-Magazin
Sabine Braunschweig
Arbeitszeugnis
Volltext
Der VPOD erkämpft die Streichung einer diskriminierenden Passage im Arbeitszeugnis. Der Chancenkaputtmachsatz. Arbeitszeugnisse müssen krankheitsbedingte Abwesenheiten nicht erwähnen, wenn die Arbeitnehmerin viele Jahre an einem Ort gearbeitet hat und der Arbeitgeber mit der Leistung zufrieden war. Doch der Leiter der sozialen Organisation war erst bei der Schlichtungsbehörde zum Einlenken bereit. Nicht zum ersten Mal in dieser Rubrik muss das Thema Arbeitszeugnis behandelt werden. Wieder trifft es eine Kollegin, die in einer sozialen Institution gearbeitet hat. D. erlitt unverschuldet einen Autounfall und war in der Folge knapp 3 Monate arbeitsunfähig. Sobald es ihr gesundheitlich besser ging, kam sie mit einem reduzierten Arbeitspensum wieder zur Arbeit. Die Verantwortlichen der Institution benötigten jedoch eine Arbeitskraft, die voll leistungsfähig ist, und kündigten D. nach Ablauf der einjährigen Sperrfrist. Erwähnen oder nicht? (…). Sabine Braunschweig.
VPOD-Magazin, Juni 2014.
VPOD-Magazin > Arbeitszeugnis. Rechtsberatung. VPOD-Magazin, Juni 2014.
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